Über uns

Wir, das sind Frauke und Ulrich Gernert, geboren 1963 und 1960, seit 1980 ein Paar. Wir haben vier erwachsene Kinder und vier Enkelkinder. (Stand 2025). Seit 2007 werden bei uns zuhause offiziell Kinder betreut. Neben unseren eigenen vier Kindern (1987/89/90/96) betreuten wir auch fremde Kinder aus Problemfamilien, die wir zeitweise aufgenommen hatten. Aus dieser, rein ehrenamtlichen Aufgabe, entstand dann der Wunsch, Kinder in Vollzeit zu betreuen.
Frauke Gernert liest einem Kind ein Buch vor
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Frauke Gernert

Frauke ist examinierte Krankenschwester und hat auch in der Rundumversorgung von Kindern, mit Mehrfachen Behinderungen gearbeitet. Außerdem verfügt sie über profunde Kenntnisse im Umgang mit Kindern, die eine ADS- oder eine Autismus-Diagnose erhalten haben.

Im Jahr 2025 habe ich, Frauke Gernert, eine Zusatzqualifikation im Bereich “Inklusion in der Kindertagespflege” erlangt. Deshalb kann ein Kind mit einer Behinderung, einer Entwicklungsstörung oder anderen Teilhabeeinschränkungen in unserer Tagespflege betreut werden.

Unsere langjährige Erfahrung in der Kindertagespflege hat uns gelehrt, dass Kinder im Vorschulalter einen gerechten sozialen Umgang miteinander haben, und Andersartigkeit vollkommen tolerieren. Als ehemalige Krankenschwester bringe ich ein Grundverständnis für körperliche Besonderheiten und Erkrankungen mit.

Ulrich Gernert zeigt einem Jungen was
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Ulrich Gernert

Ulrich ist Schlossermeister und examinierter Gemeindediakon. Er hat lange als Techniker in der Möbelindustrie gearbeitet. Dazu war er über 30 Jahre in der Kinder- und Jugendarbeit und als Gemeindereferent ehrenamtlich aktiv.
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Fortbildung und Qualitätssicherung

Im Rahmen der kommunalen Jugendpflege nehmen wir die, oft auch überörtlich, angebotenen Fortbildungen wahr. Für die 1.Hilfe am Kind lassen wir uns alle zwei Jahre auf den neuesten Stand bringen. Aber auch über Print- und Onlinemedien bilden wir uns ständig breit gefächert weiter.

Kooperation

Wichtig ist uns der Austausch mit anderen Tagespflegepersonen/innen in unserem direkten Umfeld. Dieser Kreis wächst ständig und bringt uns immer wieder auf neue Ideen.

Schutzauftrag

„Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafung, seelische Verletzung und anderen entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen“ (§1631 Abs. 2 BGB)
Dieses, im Gesetz verankerte Recht, nehmen wir sehr ernst.